Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.03.2016 - 9 UF 184/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3664
OLG Brandenburg, 04.03.2016 - 9 UF 184/13 (https://dejure.org/2016,3664)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.03.2016 - 9 UF 184/13 (https://dejure.org/2016,3664)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. März 2016 - 9 UF 184/13 (https://dejure.org/2016,3664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1773
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 133/08

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausgleich degressiver Bestandteile

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2016 - 9 UF 184/13
    Solche Anrechte bzw. solche Bestandteile von Anrechten, teilweise auch "degressives Anrecht" genannt, bleiben nach § 19 Abs. 4 VersAusglG Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung vorbehalten (BT-Drucks. 16/10144, S. 62; BGH FamRZ 2011, 706 - Rdnr. 32 ff. für den degressiv ausgestalteten Bestandteil der beamtenrechtlichen Versorgung im Zuge der Absenkung des Versorgungshöchstsatzes, sog. Abflachungsbetrag).
  • OLG Köln, 17.05.2011 - 27 UF 54/11

    Durchführung des Versorgungsausgleichs über Anrechte bei einem ausländischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2016 - 9 UF 184/13
    Besondere Gründe, die im Streitfall die Annahme gerechtfertigt erscheinen ließen, die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs sei mit Blick auf die jeweils bei den Beteiligten auch vorhandenen nicht ausgleichsreifen Anrechte bzw. Bestandteile derselben etwa unbillig (§ 19 Abs. 3 VersAusglG) sind weder von den geschiedenen Eheleuten vorgetragen noch sonst ersichtlich (zur Darlegungslast vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17. Mai 2011, Az. 27 UF 54/11 - Rdnr. 3 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht